Der VCP legt sowohl in seiner täglichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als auch in seiner Gruppenleiterausbildung großen Wert auf das Thema Prävention. Der Schutz unserer Mitglieder vor körperlichen, seelischen oder sexuellen Grenzüberschreitungen ist dem VCP Land Bayern ein großes Anliegen.
Prävention sexualisierter Gewalt
Der VCP Land Bayern setzt das Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt der VCP Bundesebene seit mehreren Jahren um. Hierzu zählen unter anderem die Sensibilisierung von Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter während ihrer Ausbildung, eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung sowie die Schulung von Vertrauenspersonen.
Vertrauenspersonen auf Regionsebene findest du hier.
Die Vertrauensperson auf Landesebene findest du hier.
Auf internationaler Ebene ist der VCP Partner der Kindesschutzkampagne „Safe from harm“ des Weltpfadfinderverbands WOSM. Dadurch ist er in internationale Netzwerke eingebunden und an der Entwicklung und Durchführung von internationalen Materialien und Veranstaltungen zum Kindesschutz beteiligt.
Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Der VCP Land Bayern sorgt entsprechend des § 72a des Bundeskinderschutzgesetzes für einen Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter durch die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis der mit Kindern und Jugendlichen betrauten Personen.
(Quelle: http://www.bayern.vcp.de/praevention/)

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